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Hinweise
Mit Hilfe des
dargestellten Tarifzonenplans können Sie innerhalb des VRK den Preis Ihrer geplanten Fahrt
bestimmen. Sie müssen dabei
lediglich folgende Punkte berücksichtigen:
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Zur
Ermittlung der Preisstufe für Fahrten mit den Bussen und den Bahnen im VRK
müssen alle durchfahrenen Zonen inkl. der Zone, in der ihre
Einstiegshaltestelle liegt, und der Zone, in der ihre Ausstiegshaltestelle
liegt, addiert werden. Die Anzahl der Zonen entspricht bis einschließlich 6
Zonen der Preisstufe.
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Bei Fahrten
über mehr als sechs Zonen oder aus dem VRK heraus bzw. in den VRK hinein
werden ausschließlich die relationsabhängigen Preise laut SH-Tarif
angewandt. Diese können vom "Preisberater" auf
www.nah-sh.de erfragt werden. Hier werden
übrigens auch die Preise bis zu sechs Zonen innerhalb des VRK angezeigt.
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Die
Zone 4000 (Kiel) wird generell als zwei Zonen
gerechnet.
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Bei Fahrten zwischen der Zone
4000 (Kiel) und einem der Überlappungsbereiche (Nr. 3130,
5120, 5130, 5140) kommt nicht Preisstufe 3, sondern Preisstufe 2 zur Anwendung.
Für Fahrten zwischen der Zone 4000 und einem der Sonderbereiche 3110
und 3140 gilt die Preisstufe 2rd.
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Auf den Fördeschiffen der
SFK gilt als Mindestfahrpreis die Preisstufe 2. Außerdem muss im Bartarif
(Einzel-, Mehrfahrten-, Tages- und Kleingruppenkarten) zusätzlich ein
Bordzuschlag gelöst werden.
Eine Übersicht über die für die
Preisstufen für die Schiffahrt im VRK erhalten Sie hier.
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Alle Preise zu allen Preisstufen finden Sie hier
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