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Tarifraum: Hier gilt der SH-Tarif

Der SH-Tarif erstreckt sich prinzipiell auf das gesamte Land Schleswig-Holstein und Teile des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV). Es sind jedoch einige Besonderheiten zu beachten: So gelten in Teilen des Landes zusätzlich zum SH-Tarif regionale Fahrschein-Sortimente (wie z.B. im VRK; siehe regionales Sortiment im VRK). Die Besonderheiten im Einzelnen:

Fahrten im VRK

Innerhalb des VRK gilt grundsätzlich der SH-Tarif und mit diesem das gesamte landesweite Fahrscheinsortiment. Im VRK gilt zudem ein regionales Fahrscheinsortiment, das zusätzlich zum landesweiten Tarif weitere regionale Fahrscheinarten beinhaltet. Hierzu zählen u.a.

  • Mehrfahrtenkarte (6er-Karte),

  • Kurzstreckenfahrschein (Kiel) und

  • Stadtverkehrsfahrscheine (Plön und Preetz).

Zudem gilt innerhalb des VRK weiterhin die gewohnte "Zählregel" zur Ermittlung des Fahrpreises. Näheres hierzu erfahren Sie auf den Seiten "Fahrkarten im VRK" und "VRK-Tarifzonenplan"

Fahrten in den HVV

Der SH-Tarif ermöglicht Fahrten in den HVV und die Mitbenutzung der dortigen Verkehrsmittel. Hierbei ist Folgendes zu  beachten:

  • Fahrkarten, die für ein Ziel im Kernbereich des HVV ausgestellt sind, gelten im gesamten Großbereich Hamburg (HVV-Ringe A und B).

  • Daneben können (für eine geringeren Preis) auch Fahrkarten gelöst werden, die nur in den Randbezirken dieses Großbereichs (HVV-Ring B) gelten.

  • Außerhalb des Großbereiches Hamburg sind nur Ziele nördlich der Elbe mit Fahrkarten des SH-Tarifs erreichbar; hier besteht grundsätzlich nur eine Fahrtberechtigung auf der gelösten Strecke/in der gelösten Zone.

Die Übergangsmöglichkeiten auf die HVV-Verkehrsmittel bestehen grundsätzlich für alle Fahrkartenarten des Kernsortiments. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie Einzelkarten für die Rückfahrt ab Hamburg noch nicht überall in Hamburg erhalten können.

Verbindungen außerhalb des SH-Tarifs

Nicht angewendet wird der SH-Tarif bei folgenden Binnenverkehren (also Verbindungen deren Start und Ziel innerhalb des gleichen Tarifraumes liegen):

  • innerhalb des HVV,

  • innerhalb des Kreises Schleswig-Flensburg mit Flensburg (Greenkarttarif).

In den vorgenannten Tarifräumen kommt der SH-Tarif nur zur Anwendung, wenn man sich in das oder aus dem Gebiet heraus bewegt. Folgenden Verkehre sind völlig vom SH-Tarif ausgenommen:

  • Fernverkehrsbuslinien (bei der Autokraft z.B.: Flughafenbusse "Kielius", "Traveliner", "A20-Airportbus", "Bäderbus", "nordseetörn", "BerlinLinienBus"),

  • Busverkehr auf den Nordseeinseln (außer Sylt und Nordstrand) und Schiffsverkehre zu den Nordseeinseln.