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Auch die Fördeschiffe der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH sind
in den landesweiten SH-Tarif integriert. Es gelten aufgrund der
besondern Gegebenheiten auf den Schiffen jedoch
von der landesweiten Systematik abweichende Regeln bei der
Fahrpreisermittlung.
Allgemeine Regeln |
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Mindestfahrpreis
ist Preisstufe 2.
Ein Übersteigen von Bus oder Bahn auf das Schiff ist grundsätzlich
möglich.
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Bei
Fahrscheinen im Bartarif (Einzel-/ Mehrfahrten-, Tages- und
Kleingruppenkarten) muss bei jedem Betreten des Schiffes ein
Bordzuschlag (Erwachsene 1,-- €, Kinder
--,50 €) entrichtet
werden. - Nur während des Winterfahrplanes der Linie F1 wird
auf dieser Linie auch für Zeitkarten (Wochen-, Monats-, Abokarten,
jeweils für Erwachsene und Schüler) ein Bordzuschlag (Erwachsene/Schüler
--,50 €, Kinder --,25 €) erhoben.
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Die SFK verkauft auf
den Schiffen Fahrscheine für das Gebiet, das von der Schiffahrt
bedient wird. Diese Karten gelten in den jeweils befahrenen Start-
und Zielzonen auch im Landverkehr.
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Lediglich in den
Vorverkaufsstellen der SFK (Bahnhofsbrücke, Laboe und Möltenort)
sind Fahrscheine zu allen Zielen im SH-Tarif erhältlich.
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