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Fahrkarten im SH-Tarif (landesweites Kernsortiment)

Der SH-Tarif gliedert sich in das landesweite Kernsortiment und die regionalen Sortimente. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle Fahrscheinarten vor, die Sie landesweit und bis nach Hamburg hinein nutzen können.
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Grundsätzlich sind alle Fahrkarten des Kernsortimentes in den Preisstufen 1-20 erhältlich.

 >>>>  Informationen zur Ermittlung der Preisstufen erhalten Sie hier
Wählen Sie aus folgender Liste die Fahrkarte aus, zu der Sie Informationen wünschen:
 
 

Einzelfahrkarten
Erwachsene
Erwachsene mit SH-Card/BahnCard (25 % Rabatt)
Erwachsene 1. Klasse
Erwachsene 1. Klasse mit SH-Card/BahnCard (25 % Rabatt)
Kinder (6 bis unter 15 Jahre)
Kinder mit SH-Card/BahnCard (25 % Rabatt)
 

Regelungen für Einzelfahrkarten:

  • erhältlich in allen Bussen sowie an den Automaten und in den Verkaufsstellen der Bahnunternehmen sowie auf dem Schiff (nur ausgewählte Ziele)

  • für alle Ziele in Schleswig-Holstein und Hamburg verfügbar

  • für Erwachsene oder Kinder von 6 bis unter 15 Jahren

  • bei Besitz einer Erwachsenen-Karte: kostenlose Mitnahme von 3 Kindern unter 6 Jahren

  • am Geltungstag bis einschließlich Preisstufe 3 zwei Stunden ab Fahrkartenaufdruck und ab Preisstufe 4 bis 3.00 Uhr des Folgetages bzw. bis zum Betriebsschluss des Nachtbusverkehrs gültig

  • nicht übertragbar

  • Umsteigen und Fahrtunterbrechungen sind in Richtung auf das Fahrtziel und im Rahmen der zeitlichen Geltungsdauer möglich

  • Rück- oder Rundfahrten sind nicht zulässig

  • für Inhaber einer SH-Card bzw. BahnCard um 25 % vergünstigt (gilt nicht im Binnenverkehr der Tarifzone 4000 [Kerngebiet Kiel] einschließlich Sonder- und Überlappungsbereichen 3110, 3130, 3140, 5120, 5130 und 5140 sowie der angrenzenden Zonen 3210, 3220, 3230, 5210, 5220 und 5230)

  • auch für die 1. Klasse der Bahnen erhältlich (keine Kinderfahrscheine; im Verkauf in den Bussen jedoch nur für die gesamte Strecke; für Teilstrecken kann bei den Bahnen ein Übergang in die 1. Klasse gelöst werden)


Tageskarte
1 Person
1 Person 1. Klasse
 

Regelungen für die Tageskarte:

  • erhältlich im Vorverkauf und im Bus sowie an den Automaten und in den Verkaufsstellen der Bahnunternehmen

  • für alle Ziele in Schleswig-Holstein und Hamburg verfügbar

  • erhältlich für Erwachsene, Kinder können eine Erwachsenen-Karte kaufen

  • kostenlose Mitnahme von 3 Kindern unter 6 Jahren

  • berechtigt 1 Person am Geltungstag zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches bis 3 Uhr des Folgetages bzw. bis zum Betriebsschluss des Nachtbusverkehrs

  • wird in allen Preisstufen angeboten, in der Preisstufe 21 ist die Karte als Netzkarte (Schleswig-Holstein und Hamburg) gültig (inkl. Busverkehr Sylt: Preisstufe 21+!)

  • auch für die 1. Klasse der Bahnen erhältlich (nur für die Gesamtstrecke)


Kleingruppenkarte
bis zu 5 Personen

Regelungen für die Kleingruppenkarte:

  • erhältlich im Vorverkauf und im Bus sowie an den Automaten und in den Verkaufsstellen der Bahnunternehmen

  • für alle Ziele in Schleswig-Holstein und Hamburg verfügbar

  • gilt für bis zu 5 Personen (Erwachsene oder Kinder; keine Hunde!)

  • zusätzlich kostenlose Mitnahme von 3 Kindern unter 6 Jahren

  • Erweiterung der Gruppe nach Fahrtantritt ist nicht zulässig

  • Vor- und Zuname des Gruppenmitglieds mit der längsten Reisestrecke sind einzutragen

  • berechtigt bis zu 5 Personen (keine Hunde!) am Geltungstag zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches bis 3.00 Uhr des Folgetages bzw. bis zum Betriebsschluss des Nachtbusverkehrs (montags bis freitags ab 9.00 Uhr, an Sonnabenden, Sonntagen und Feiertagen ohne zeitliche Einschränkung)

  • wird in allen Preisstufen angeboten, in der Preisstufe 21 ist die Karte als Netzkarte (Schleswig-Holstein und Hamburg) gültig (inkl. Busverkehr Sylt: Preisstufe 21+!)


Wochenkarte
Erwachsene
Erwachsene 1. Klasse
Schüler
 

Regelungen für die Wochenkarte (Erwachsene):

  • erhältlich im Vorverkauf und außerhalb des Bereiches Kiel + Randgemeinden bei VKP und Autokraft im Bus sowie an den Automaten und in den Verkaufsstellen der Bahnunternehmen

  • für alle Ziele in Schleswig-Holstein und Hamburg verfügbar

  • übertragbar

  • kostenlose Mitnahme von 3 Kindern unter 6 Jahren

  • berechtigt 1 Person ab Datum des Aufdrucks für 7 aufeinander folgende Tage (z.B. von Montag bis Sonntag) zu beliebig vielen Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches

  • auch für die 1. Klasse der Bahnen erhältlich (keine Schülerwochenkarten; im Verkauf in den Bussen und in den Vorverkaufsstellen jedoch nur für die gesamte Strecke; für Teilstrecken kann bei den Bahnen ein Übergang in die 1. Klasse gelöst werden)

  • wird in allen Preisstufen angeboten, in der Preisstufe 21 ist die Karte als Netzkarte (Schleswig-Holstein und Hamburg) gültig (inkl. Busverkehr Sylt: Preisstufe 21+!)

Regelungen für die Schülerwochenkarte:

  • erhältlich im Vorverkauf und außerhalb des Bereiches Kiel + Randgemeinden bei VKP und Autokraft im Bus, sowie an den Automaten und in den Verkaufsstellen der Bahnunternehmen

  • für alle Ziele in Schleswig-Holstein und Hamburg verfügbar

  • nicht übertragbar (personengebunden)

  • gilt für eine Kalenderwoche (Montag bis Sonntag) gemäß Aufdruck 

  • nur mit unauslöschlicher Unterschrift (Vor- und Zuname) gültig

  • Schüler ab 15 Jahren müssen einen Berechtigungsausweis (Stammkarte) mit sich führen (Ausnahme: Listenschüler)


Monatskarte
Erwachsene
Erwachsene 1. Klasse
Schüler

Regelungen für die Monatskarte (Erwachsene):

  • erhältlich im Vorverkauf und außerhalb des Bereiches Kiel + Randgemeinden bei VKP und Autokraft im Bus sowie an den Automaten und in den Verkaufsstellen der Bahnunternehmen

  • erhältlich für alle Zeile in Schleswig-Holstein und Hamburg

  • übertragbar

  • kostenlose Mitnahme von 3 Kindern unter 6 Jahren

  • berechtigt 1 Person ab Datum des Aufdrucks bis zum Vortag des Folgemonats (z.B. vom 20. bis zum 19.) zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb des Geltungsbereiches

  • an Wochenenden und an gesetzlichen Feiertagen ist im räumlichen Geltungsbereich der Monatskarte die Mitnahme eines Erwachsenen zum Kinderfahrpreis (in den Bahnen kostenlos) und maximal 3 Kinder zwischen sechs und unter 15 Jahren (keine Hunde!)  kostenlos möglich

  • auch für die 1. Klasse der Bahnen erhältlich (keine Schülermonatskarten; im Verkauf in den Bussen und in den Vorverkaufsstellen jedoch nur für die gesamte Strecke; für Teilstrecken kann bei den Bahnen ein Übergang in die 1. Klasse gelöst werden)

  • wird in allen Preisstufen angeboten, in der Preisstufe 21 ist die Karte als Netzkarte (Schleswig-Holstein und Hamburg) gültig (inkl. Busverkehr Sylt: Preisstufe 21+!)

Regelungen für die Schülermonatskarte:

  • erhältlich im Vorverkauf und außerhalb des Bereiches Kiel + Randgemeinden bei VKP und Autokraft im Bus sowie an den Automaten und in den Verkaufsstellen der Bahnunternehmen

  • für alle Ziele in Schleswig-Holstein und Hamburg verfügbar

  • nicht übertragbar (personengebunden)

  • gilt für einen Kalendermonat gemäß Aufdruck 

  • nur mit unauslöschlicher Unterschrift (Vor- und Zuname) gültig

  • Schüler ab 15 Jahren müssen einen Berechtigungsausweis (Stammkarte) mit sich führen (Ausnahme: Listenschüler)


Abo-Jahreskarte
Erwachsene übertragbar
Erwachsene übertragbar 1. Klasse
Erwachsene personengebunden
Erwachsene personengebunden 1. Klasse
Schüler

Regelungen für die Abo-Jahreskarte:

  • die Karten erhalten Sie gegen Einsendung eines ausgefüllten Antrages inklusive Einzugsermächtigung bei einem der VRK-Verkehrsunternehmen (Vordrucke erhalten Sie an den größeren Vorverkaufsstellen, außerhalb des Bereiches Kiel + Randgemeinden bei VKP und Autokraft beim Busfahrer bzw. im Internet auf der Seite der Kieler Verkehrsgesellschaft mbH und der Verkehrsbetriebe Kreis Plön GmbH; bei dieser ist auch online-Bestellung möglich).

  • der Antrag muss bis zum 15. des Monats vor Beginn des Abo beim Verkehrsunternehmen eingehen, das Abo beginnt zum Ersten des Folgemonats

  • verlängert sich automatisch, wenn nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt wurde

  • kann jederzeit zum 15. des Vormonats gekündigt werden, jedoch frühestens nach einer Laufzeit von 30 Tagen; erfolgt die Kündigung vor Ablauf der ersten 12 Monate, wird der entsprechende Monatskartenpreis für die tatsächliche Nutzungsdauer nacherhoben

  • kostenlose Zusendung der Karten per Post über das jeweilige Verkehrsunternehmen

  • Zahlung per Bankeinzug

  • Ersparnis: 16,7% gegenüber einer allgemeinen Monatskarte

  • an unternehmenseigenen Vorverkaufsstellen der KVG ist der Erwerb von 12 Monatskarten für 1 Jahr gegen Vorauszahlung möglich

  • für alle Ziele in Schleswig-Holstein und Hamburg verfügbar

  • gilt für eine Person

  • kostenlose Mitnahme von 3 Kindern unter 6 Jahren

  • wird in allen Preisstufen angeboten, in der Preisstufe 21 ist die Karte als Netzkarte (Schleswig-Holstein und Hamburg) gültig (inkl. Sylt: Preisstufe 21+!)

besondere Regelungen für die Erwachsenen-Abo-Jahreskarte:

  • übertragbar oder personengebunden (zum gleichen Preis): Inhaber eines personengebundenen Abos erhalten eine SH-Card zum vergünstigten Preis von 5,-- €; bei Verlust einer personengebundenen Karte wird gegen eine Gebühr von 30,- € einmalig (pro Jahr) eine Ersatzkarte ausgestellt

  • an Wochenenden und an gesetzlichen Feiertagen ist im räumlichen Geltungsbereich der Abo-Jahreskarte die Mitnahme eines Erwachsenen zum Preis einer Einzelfahrkarte Kind (in den Bahnen kostenlos) und maximal 3 Kinder zwischen sechs und unter 15 Jahren (keine Hunde!) kostenlos möglich

  • auch für die 1. Klasse der Bahnen erhältlich (keine Schüler-Abo-Jahreskarten; für Teilstrecken kann bei den Bahnen ein Übergang in die 1. Klasse abonniert werden)

besondere Regelungen für die Schüler-Abo-Jahreskarte:

  • für alle Ziele in Schleswig-Holstein und Hamburg verfügbar

  • gilt ein Jahr, Beginn ist zu jedem beliebigen Monats-Ersten möglich

  • verlängert sich automatisch, wenn nicht mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt wurde und mindestens 14 Tage vor Ablauf des Jahres die Berechtigung nachgewiesen wird

  • personengebunden

  • bei Verlust wird gegen eine Gebühr von 30,- € einmalig (pro Jahr) eine Ersatzkarte ausgestellt 

Weitere Informationen zur Abo-Jahreskarte finden Sie hier.


Fahrradbeförderung
maximal 3,50 Euro pro Strecke bzw. 4,50 Euro für das Gesamtnetz des SH-Tarifs

Regelungen für die Beförderung von Fahrrädern:

  • abhängig von der zurückgelegten Strecke ist im Bartarif der Preisstufen 1-3 eine Fahrradkarte im Bus- und Fährverkehr zum Preis einer regulären Einzelfahrkarte für Erwachsene, im Bahnverkehr generell zu 3,50 € zu lösen.

  • Der Höchstpreis einer Fahrradkarte beträgt je Strecke 3,50 € (Ausnahme: Netzkarte SH-Tarif zu 4,50 €, inkl. Busverkehr Sylt 8,60 €).

  • nur bei der Fährschiffahrt (SFK) werden auch Fahrradwochen- und Fahrradmonatskarten ausgegeben (Preisstufe 1); diese Karten sind nur auf den Schiffen den SFK gültig (siehe Fahrkarten im VRK)

  • Lastenfahrräder, Tandems und Fahrräder mit Hilfsmotor sind von der Beförderung grundsätzlich ausgeschlossen; bei der Fährschiffahrt werden im Rahmen verfügbarer Plätze auch Fahrradanhänger mitgenommen

Weitere Regelungen im Busverkehr:

  • maximal 2 Fahrräder pro Bus und nur bei so geringer Besetzung, dass eine Belästigung oder Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen werden kann

  • Beförderung von Kinderwagen und Rollstühlen genießt Vorrang


Mitnahme von Hunden
Einzelfahrkarte Kind
 Regelungen für die Beförderung von Hunden:
  • für Hunde ist eine Einzelfahrkarte Kind der entsprechenden Preisstufe zu lösen

  • Hunde dürfen nicht auf Sitzplätzen befördert werden

  • für Blinde ist ein Führhund und für Schwerbehinderte mit B im Ausweis ein Begleithund unentgeltlich zugelassen, wenn keine Begleitperson mitfährt


Beförderung Schwerbehinderter
 
  • Schwerbehinderte, werden gegen Vorzeigen des Berechtigungsausweises (grün/orange) und des hierzu gehörendes Beiblattes mit Wertmarke seit dem 01.06.2005 im SH-Tarif (und damit auch im gesamten VRK) in allen Verkehrsmitteln unentgeltlich befördert.

  • Begleitpersonen werden unentgeltlich befördert, sofern auf dem amtlichen Ausweis der Buchstabe "B" oder "BN" sowie der Satz "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" eingedruckt ist.

  • Handgepäck, orthopädische Hilfsmittel und ein Führhund sowie ein Krankenfahrstuhl werden unentgeltlich befördert.


 
>>>> Informationen zu weiteren Fahrscheinen für den VRK erhalten Sie hier