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Informationen für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste (Stand: 01.06.09)

 

Auf den folgenden Seiten haben wir für unsere mobilitätseingeschränkte Kunden einige Informationen zusammengestellt, um Ihnen zu zeigen, worauf Sie bei der Fahrt mit einem unserer Verkehrsmittel achten sollten.

 

Allgemeine Informationen

Schwerbehinderte Fahrgäste, die im Besitz eines gültigen Berechtigungsausweises und eines hierzu gehörenden Beiblattes mit Wertmarke sind,  fahren in den Bahnen, Bussen und auf den Schiffen des gesamten VRK grundsätzlich unentgeltlich, ebenso im gesamten SH-Tarif.

Einstieg eines Rollstuhlfahrers in den Zug der Nord-Ostsee-Bahn GmbH mithilfe einer Rampe

Foto: Bernd Rosenthal
(Alstom LHB)

 


 

Nachfolgend finden Sie einen Auszug aus den  Tarifbestimmungen für den SH-Tarif:

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I.4.1 Beförderung schwerbehinderter Menschen

Die Beförderung von schwerbehinderten Menschen, ihrer Begleitperson, Krankenfahrstühlen und ihres Handgepäcks richtet sich nach den entsprechenden Regelungen im Sozialgesetzbuch (SGB IX) in der jeweils gültigen Fassung.

Schwerbehinderte, denen aufgrund des Schwerbehindertengesetzes Freifahrt gewährt ist, werden gegen Vorzeigen des Berechtigungsausweises (grün/orange) und des hierzu gehörenden Beiblattes mit Wertmarke un-entgeltlich befördert. Begleitpersonen werden unentgeltlich befördert, sofern auf dem amtlichen Ausweis der Buchstabe „B“ oder „BL“ sowie der Satz „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ eingedruckt ist, unabhängig davon, ob der Schwerbehinderte im Besitz einer Wertmarke ist oder nicht. Dies gilt auch für Begleitpersonen von schwerbehinderten Kindern unter 6 Jahren. Unentgeltlich befördert werden auch das Handgepäck, sonstige orthopädische Hilfsmittel und ein Führhund sowie ein mitgeführter Krankenfahrstuhl, letztere jedoch nur insoweit, als die Beschaffenheit des Verkehrsmittels dies zulässt.

Ein Übergang in die 1. Wagenklasse des SPNVs ist gegen Zahlung des tarifmäßigen Zuschlags möglich. Ohne Zuschlagszahlung können in die 1. Wagenklasse übergehen: Schwerbehinderte Menschen, deren Ausweis das Merkzeichen „1. Wagenklasse“ und Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen deren Ausweis das Merkzeichen „1. Wagenklasse und B“ trägt.
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Weitere Informationen

Klicken Sie auf eines der drei Symbole, um weitere Informationen zu Ihrem gewünschten Verkehrsmittel zu erhalten.
 

Bus Bahn Fähre


Bus


Behindertengerechte Haltestellen

Innerhalb der Zone 4000 (Landeshauptstadt Kiel) werden im Rahmen von anfallenden Bauarbeiten seit mehreren Jahren zahlreiche Haltestellen behindertengerecht ausgebaut. Dabei werden die Bordsteine von 12 auf 18 Zentimeter angehoben, zusätzlich werden für sehbehinderte Fahrgäste am Fahrbahnrand weiße Riffelplatten eingelassen. Informationen zu den Haltestellen, die bereits mit Hochborden ausgestattet sind, erhalten Sie im VRK-Fahrplanbuch auf den Seiten mit der gelben Randmarkierung („Streckenbänder“).

Einsatz von Niederflurbussen

Im Bereich des VRK werden mehr als 50 % aller Busfahrten mit modernen Niederflurbussen durchgeführt. Im Fuhrpark der Kieler Verkehrsgesellschaft mbH sind inzwischen alle Busse mit der Niederflurtechnik ausgerüstet. Niederflurbusse erkennen Sie am blauweißen Rollstuhlsymbol, das auf der linken Frontseite des Busses angebracht ist. In einem Niederflurbus liegt der Fußboden rund 37 cm tiefer als in einem herkömmlichen Fahrzeug. Für Rollstuhlfahrer sind besonders die Niederflurbusse mit Absenkvorrichtung geeignet. Diese Technik erlaubt es, den Bus um weitere 7 Zentimeter abzusenken und so verringert sich die Einstiegshöhe auf 15 Zentimeter. Absenkbare Niederflurbusse ermöglichen so an allen Haltestellen, die über ein 18 cm-Hochbord verfügen, einen nahezu niveaugleichen Ein- und Ausstieg ohne fremde Hilfe.

Viele Buslinien, auf denen - soweit dieses betrieblich möglich ist - vorrangig Niederflurfahrzeuge eingesetzt werden, sind in den Kopfzeilen der einzelnen Fahrpläne im VRK-Fahrplanbuch mit einem Rollstuhlsymbol gekennzeichnet. Manchmal kann es zu kurzfristigen Veränderungen beim Fahrzeugeinsatz auf den einzelnen Linien kommen, daher empfehlen wir Ihnen, zur Sicherheit beim jeweiligen Verkehrsunternehmen rechtzeitig vor dem gewünschten Fahrtbeginn nachzufragen. Für Elektro-Rollstühle können zusätzlich manuelle Rampen ausgeklappt werden. Wenden Sie sich dazu bitte an das Fahrpersonal.

Mobilitätseingeschränkte Kunden der Autokraft GmbH, die konkrete Fragen zum Einsatz von Niederflurbussen auf bestimmten Linien, Fahrten oder Verkehrstagen im Überlandverkehr haben, können sich bei der Autokraft GmbH unter der Rufnummer 0431 / 71 07 – 42 informieren.

Optische und akustische Haltestellenanzeige

Weiterhin sind viele Busse bereits mit optischen und akustischen Haltestellenanzeigen ausgestattet, so dass Sie jederzeit über den Linienverlauf informiert werden. In Bussen, die noch nicht mit dieser Technik ausgerüstet sind, werden die Haltestellen innerhalb der Tarifzone 4000 (s.
Tarifzonenplan) vom Fahrpersonal durchgesagt.

 

Hier noch ein paar Tipps für Ihre Fahrt mit unseren Bussen im VRK:

  • Rechtzeitig da sein: Bitte seien Sie immer einige Minuten vor Abfahrt des Busses an der Haltestelle. Die Busfahrerinnen und Busfahrer, die bei der Abfahrt wieder auf den fließenden Verkehr achten müssen, können heran eilende Fahrgäste nicht wahrnehmen.
     

  • Niederflurbusse erkennen: Achten Sie bitte darauf, ob der ankommende Bus ein Niederflurbus ist. Sie erkennen den Bus am blau-weißen Rollstuhlsymbol vorn links am Fahrzeug.

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  • Richtig einsteigen: Bei Niederflurbussen sind immer die Türen vorn beim Fahrer und in der Mitte stufenlos gebaut. Das gilt sowohl für Normalbusse als auch für Gelenkwagen. In den einzelnen Bussen des VRK gibt es bis zu 10 Sitzplätze, die bevorzugt gehbehinderten Menschen zur Verfügung stehen und entsprechend gekennzeichnet sind.
    Rollstuhlfahrer sollten bitte den Einstieg in der Mitte benutzen, um den Stellplatz für Rollstühle zu erreichen. Bitte sichern Sie während der Fahrt immer Ihren Rollstuhl. Stellen Sie dazu den Rollstuhl entgegen der Fahrtrichtung, an die letzte Sitzbank vor dem Rollstuhlplatz und ziehen Sie die Feststellbremse an. Aus Gründen der Sicherheit können im Bus nur zwei Rollstühle gleichzeitig transportiert werden.

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  • Ausstiegswunsch anzeigen: Über einen speziellen Knopf beim Rollsstuhlplatz (teilweise mit Rollstuhlsymbol gekennzeichnet) können Sie dem Fahrpersonal anzeigen, dass der Bus abgesenkt werden soll, damit Sie aussteigen können.

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  • Noch eine Empfehlung zum Schluss: Für das Absenken und Anheben eines Niederflurbusses benötigt man pro Halt ca. 12 - 14 Sekunden. Das Fahrpersonal senkt aus diesen Gründen den Bus nur bei Bedarf ab, bitte geben Sie daher den Fahrerinnen und Fahrern immer zu erkennen, dass der Bus für Sie abgesenkt werden soll.

 


 Bahn


Bei den Bahngesellschaften sind im Bereich des VRK vielfach moderne niederflurige Triebwagen unterwegs. Alle Fahrzeuge sind mit optischen und akustischen Haltestellenanzeigen ausgestattet. In den Zügen der Nord-Ostsee-Bahn stehen Ihnen auch behindertengerechte WC zur Verfügung. An folgenden Haltepunkten im VRK ist ein niveaugleicher Einstieg möglich:

  • Kiel Hbf,

  • Kiel-Hassee, CITTI-Park,

  • Raisdorf,

  • Preetz,

  • Plön,

  • Felde,

  • Suchsdorf.

Kiel – Neumünster (- Hamburg) (Kursbuchstrecke 103)
Die Strecke Kiel – Neumünster wird gemeinschaftlich von der Regionalbahn Schleswig-Holstein und der Nord-Ostsee-Bahn betrieben. Auf dieser Teilstrecke verkehren hauptsächlich die Züge der Nord-Ostsee-Bahn. Mit Ausnahme der nach Hamburg weiterfahrenden Regionalexpress-Züge (RE) sind die Züge deshalb in aller Regel mit der Niederflurfahrzeugtechnik ausgestattet.

Kiel – Rendsburg – Schleswig – Husum (Kursbuchstrecke 134)
Die Nord-Ostsee-Bahn bedient die Strecke Kiel – Rendsburg – Schleswig – Husum. Hier kommen ausschließlich Fahrzeuge zum Einsatz, deren Einstiegshöhe auf die in Schleswig-Holstein einheitlich angestrebten Bahnsteighöhen (76 cm) abgestimmt sind. Damit kann an allen Bahnhöfen im VRK bereits heute stufenfrei in die Züge der NOB ein- und ausgestiegen werden.

Kiel - Lübeck (Kursbuchstrecke 145)
Die Strecke Kiel - Lübeck wird von der Regionalbahn Schleswig-Holstein betrieben. Hier verkehren bisher fahrplanmäßig nur hochflurige Züge.

Kiel – Flensburg (Kursbuchstrecke 146)
Die Strecke Kiel - Flensburg wird fast vollständig mit Zügen, welche die Niederflurtechnik besitzen, befahren. Diese Züge sind mit behindertengerechten Toiletten ausgerüstet.


Hilfen beim Ein- und Ausstieg im Schienenpersonenverkehr


Fahrten mit der Regionalbahn Schleswig-Holstein
Fahrgäste mit Rollstühlen sollten sich ca. 2 - 3 Tage vor der gewünschten Fahrt mit dem
Mobilitätsservice der Deutschen Bahn AG unter der Rufnummer (01805) – 512 512 in Verbindung setzen, damit die betreffenden Bahnhöfe informiert und die Betreuung sichergestellt wird.

Fahrten mit der Nord-Ostsee-Bahn
Die Züge der Nord-Ostsee-Bahn führen einen manuelle Rampe mit, um Rollstuhlfahrern auch an Haltepunkten, die noch nicht über höhere Bahnsteige verfügen, ein sicheres Ein- und Aussteigen zu ermöglichen. Die Rampe wird vom Kundenbetreuer bedient und daher muss der Fahrtwunsch in diesen Fällen rechtzeitig vor Fahrtbeginn über die Kunden-Hotline der NOB (0180) – 10 180 11 angemeldet werden.

 

Lagepläne aller VRK-Bahnhöfe

Im Internet gibt es unter der Überschrift "Mobilität für alle" eine Übersicht über die Ausstattung aller Bahnhöfe in Schleswig-Holstein und Hamburg mit Lageplänen von Gleisen, Unterführungen und Automaten sowie Fotos. So können Fahrgäste sich schon vorher über die örtlichen Gegebenheiten und Hürden informieren. Den Link finden Sie hier: www.geofox.de/mm/index.html.
Die gemeinsame Broschüre von LVS Schleswig-Holstein und HVV zum Thema "Mobilität für alle" können Sie übrigens unter www.stationsbuero.de bestellen.

 

Fähre


Fahrten mit den Fähren der Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH sind aufgrund der Bauart der Fähren leider nur eingeschränkt für körperbehinderte Fahrgäste möglich. Bitte beachten Sie dies, wenn Ihre Rollstühle die üblichen Maße überschreiten. Bisher sind folgende Anleger behindertengerecht ausgebaut:

  • Bahnhofsbrücke,

  • Seegartenbrücke,

  • Dietrichsdorfer Brücke,

  • Neumühlener Brücke,

  • Falckensteiner Brücke,

  • Laboer Brücke und

  • Strander Brücke.

 


Weitere Fragen?

Für weitere offene Fragen stehen Ihnen die am Verkehrsverbund beteiligten Unternehmen selbstverständlich gern zur Seite. Bitte wenden Sie sich jeweils an das Unternehmen, mit dem Sie die Fahrt durchführen wollen. Die Adressen finden Sie in der Rubrik "Kontakt".