|
Auf den
folgenden Seiten haben wir für unsere mobilitätseingeschränkte Kunden
einige Informationen zusammengestellt, um Ihnen zu zeigen, worauf Sie bei
der Fahrt mit einem unserer Verkehrsmittel achten sollten.
|
Allgemeine Informationen
Schwerbehinderte Fahrgäste,
die im Besitz eines gültigen Berechtigungsausweises und eines hierzu
gehörenden
Beiblattes mit Wertmarke sind, fahren in den Bahnen, Bussen und auf den Schiffen des gesamten VRK grundsätzlich unentgeltlich,
ebenso im gesamten SH-Tarif.
|
 |
|
Foto:
Bernd Rosenthal
(Alstom LHB) |
Nachfolgend finden Sie
einen Auszug aus den Tarifbestimmungen
für
den SH-Tarif:
...
I.4.1 Beförderung
schwerbehinderter Menschen
Die Beförderung von
schwerbehinderten Menschen, ihrer Begleitperson, Krankenfahrstühlen und
ihres Handgepäcks richtet sich nach den entsprechenden Regelungen im
Sozialgesetzbuch (SGB IX) in der jeweils gültigen Fassung.
Schwerbehinderte, denen aufgrund
des Schwerbehindertengesetzes Freifahrt gewährt ist, werden gegen Vorzeigen
des Berechtigungsausweises (grün/orange) und des hierzu gehörenden
Beiblattes mit Wertmarke un-entgeltlich befördert. Begleitpersonen werden
unentgeltlich befördert, sofern auf dem amtlichen Ausweis der Buchstabe „B“
oder „BL“ sowie der Satz „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist
nachgewiesen“ eingedruckt ist, unabhängig davon, ob der Schwerbehinderte im
Besitz einer Wertmarke ist oder nicht. Dies gilt auch für Begleitpersonen
von schwerbehinderten Kindern unter 6 Jahren. Unentgeltlich befördert werden
auch das Handgepäck, sonstige orthopädische Hilfsmittel und ein Führhund
sowie ein mitgeführter Krankenfahrstuhl, letztere jedoch nur insoweit, als
die Beschaffenheit des Verkehrsmittels dies zulässt.
Ein Übergang in die 1.
Wagenklasse des SPNVs ist gegen Zahlung des tarifmäßigen Zuschlags möglich.
Ohne Zuschlagszahlung können in die 1. Wagenklasse übergehen:
Schwerbehinderte Menschen, deren Ausweis das Merkzeichen „1. Wagenklasse“
und Begleitpersonen von schwerbehinderten Menschen deren Ausweis das
Merkzeichen „1. Wagenklasse und B“ trägt.
...
Weitere Informationen
Klicken Sie auf eines der
drei Symbole, um weitere Informationen zu Ihrem gewünschten Verkehrsmittel
zu erhalten.
Bus
Behindertengerechte
Haltestellen
Innerhalb der Zone 4000 (Landeshauptstadt Kiel) werden im Rahmen von
anfallenden Bauarbeiten seit mehreren Jahren zahlreiche Haltestellen
behindertengerecht ausgebaut. Dabei werden die Bordsteine von 12 auf 18
Zentimeter angehoben, zusätzlich werden für sehbehinderte Fahrgäste am
Fahrbahnrand weiße Riffelplatten eingelassen. Informationen zu den
Haltestellen, die bereits mit Hochborden ausgestattet sind, erhalten Sie im VRK-Fahrplanbuch auf den Seiten mit der gelben
Randmarkierung („Streckenbänder“).
Einsatz von
Niederflurbussen
Im Bereich des VRK werden mehr als 50 % aller Busfahrten mit modernen
Niederflurbussen durchgeführt. Im Fuhrpark der Kieler Verkehrsgesellschaft
mbH sind inzwischen alle Busse mit der Niederflurtechnik
ausgerüstet. Niederflurbusse erkennen Sie am blauweißen Rollstuhlsymbol, das
auf der linken Frontseite des Busses angebracht ist. In einem Niederflurbus
liegt der Fußboden rund 37 cm tiefer als in einem herkömmlichen Fahrzeug.
Für Rollstuhlfahrer sind besonders die Niederflurbusse mit
Absenkvorrichtung geeignet. Diese Technik erlaubt es, den Bus um weitere
7 Zentimeter abzusenken und so verringert sich die Einstiegshöhe auf 15
Zentimeter. Absenkbare Niederflurbusse ermöglichen so an allen Haltestellen,
die über ein 18 cm-Hochbord verfügen, einen nahezu niveaugleichen Ein- und
Ausstieg ohne fremde Hilfe.
Viele Buslinien, auf denen - soweit dieses betrieblich möglich ist -
vorrangig Niederflurfahrzeuge eingesetzt werden, sind in den Kopfzeilen der
einzelnen Fahrpläne im VRK-Fahrplanbuch mit einem Rollstuhlsymbol
gekennzeichnet. Manchmal kann es zu kurzfristigen Veränderungen beim
Fahrzeugeinsatz auf den einzelnen Linien kommen, daher empfehlen wir Ihnen,
zur Sicherheit beim jeweiligen Verkehrsunternehmen rechtzeitig vor dem
gewünschten Fahrtbeginn nachzufragen. Für Elektro-Rollstühle können
zusätzlich manuelle Rampen ausgeklappt werden. Wenden Sie sich dazu bitte an
das Fahrpersonal.
Mobilitätseingeschränkte
Kunden der Autokraft GmbH, die konkrete Fragen zum Einsatz von
Niederflurbussen auf bestimmten Linien, Fahrten oder Verkehrstagen im
Überlandverkehr haben, können sich bei der Autokraft GmbH unter der
Rufnummer 0431 / 71 07 – 42 informieren.
Optische und akustische
Haltestellenanzeige
Weiterhin sind viele Busse bereits mit optischen und akustischen
Haltestellenanzeigen ausgestattet, so dass Sie jederzeit über den
Linienverlauf informiert werden. In Bussen, die noch nicht mit dieser
Technik ausgerüstet sind, werden die Haltestellen innerhalb der Tarifzone
4000
(s.
Tarifzonenplan) vom Fahrpersonal durchgesagt.
Hier noch ein paar Tipps für Ihre Fahrt mit unseren Bussen im VRK:
-
Rechtzeitig da sein:
Bitte seien Sie immer einige Minuten vor Abfahrt des Busses an der
Haltestelle. Die Busfahrerinnen und Busfahrer, die bei der Abfahrt wieder
auf den fließenden Verkehr achten müssen, können heran eilende Fahrgäste
nicht wahrnehmen.
-
Niederflurbusse erkennen:
Achten Sie bitte darauf, ob der ankommende Bus ein Niederflurbus ist. Sie
erkennen den Bus am blau-weißen Rollstuhlsymbol vorn links am Fahrzeug.
-
-
Richtig einsteigen:
Bei Niederflurbussen sind immer die Türen vorn beim Fahrer und in der Mitte
stufenlos gebaut. Das gilt sowohl für Normalbusse als auch für Gelenkwagen.
In den einzelnen Bussen des VRK gibt es bis zu 10 Sitzplätze, die bevorzugt
gehbehinderten Menschen zur Verfügung stehen und entsprechend gekennzeichnet
sind.
Rollstuhlfahrer sollten bitte den Einstieg in der Mitte benutzen, um den
Stellplatz für Rollstühle zu erreichen. Bitte sichern Sie während der Fahrt
immer Ihren Rollstuhl. Stellen Sie dazu den Rollstuhl entgegen der
Fahrtrichtung, an die letzte Sitzbank vor dem Rollstuhlplatz und ziehen Sie
die Feststellbremse an. Aus Gründen der Sicherheit können im Bus nur zwei
Rollstühle gleichzeitig transportiert werden.
-
-
Ausstiegswunsch anzeigen:
Über einen speziellen Knopf
beim Rollsstuhlplatz (teilweise mit Rollstuhlsymbol gekennzeichnet) können Sie dem
Fahrpersonal anzeigen, dass der Bus abgesenkt werden soll, damit Sie
aussteigen können.
-
-
Noch eine Empfehlung zum
Schluss:
Für das Absenken und Anheben eines Niederflurbusses benötigt man pro Halt
ca. 12 - 14 Sekunden. Das Fahrpersonal senkt aus diesen Gründen den Bus nur
bei Bedarf ab, bitte geben Sie daher den Fahrerinnen und Fahrern immer zu
erkennen, dass der Bus für Sie abgesenkt werden soll.
Bahn
Bei den Bahngesellschaften sind im
Bereich des VRK vielfach moderne niederflurige Triebwagen unterwegs. Alle
Fahrzeuge sind mit optischen und akustischen Haltestellenanzeigen
ausgestattet. In den Zügen der Nord-Ostsee-Bahn stehen Ihnen auch
behindertengerechte WC zur Verfügung. An folgenden Haltepunkten im VRK ist
ein niveaugleicher Einstieg möglich:
-
Kiel Hbf,
-
Kiel-Hassee, CITTI-Park,
-
Raisdorf,
-
Preetz,
-
Plön,
-
Felde,
-
Suchsdorf.
Kiel – Neumünster (- Hamburg) (Kursbuchstrecke 103)
Die Strecke Kiel – Neumünster wird gemeinschaftlich von der Regionalbahn
Schleswig-Holstein und der Nord-Ostsee-Bahn betrieben. Auf dieser
Teilstrecke verkehren hauptsächlich die Züge der Nord-Ostsee-Bahn. Mit
Ausnahme der nach Hamburg weiterfahrenden Regionalexpress-Züge (RE) sind die
Züge deshalb in aller Regel mit der Niederflurfahrzeugtechnik ausgestattet.
Kiel – Rendsburg – Schleswig – Husum (Kursbuchstrecke 134)
Die Nord-Ostsee-Bahn bedient die Strecke Kiel – Rendsburg – Schleswig –
Husum. Hier kommen ausschließlich Fahrzeuge zum Einsatz, deren Einstiegshöhe
auf die in Schleswig-Holstein einheitlich angestrebten Bahnsteighöhen (76
cm) abgestimmt sind. Damit kann an allen Bahnhöfen im VRK bereits heute
stufenfrei in die Züge der NOB ein- und ausgestiegen werden.
Kiel - Lübeck (Kursbuchstrecke 145)
Die Strecke Kiel - Lübeck wird von der Regionalbahn Schleswig-Holstein
betrieben. Hier verkehren bisher fahrplanmäßig nur hochflurige Züge.
Kiel – Flensburg (Kursbuchstrecke 146)
Die Strecke Kiel - Flensburg wird fast vollständig mit Zügen, welche die Niederflurtechnik
besitzen, befahren. Diese Züge sind mit behindertengerechten Toiletten ausgerüstet.
Hilfen
beim Ein- und Ausstieg im Schienenpersonenverkehr
Fahrten mit der Regionalbahn Schleswig-Holstein
Fahrgäste mit Rollstühlen sollten sich ca. 2 - 3 Tage vor der gewünschten
Fahrt mit dem
Mobilitätsservice der Deutschen Bahn AG unter der Rufnummer (01805) –
512 512 in Verbindung setzen, damit die betreffenden Bahnhöfe informiert und
die Betreuung sichergestellt wird.
Fahrten mit der Nord-Ostsee-Bahn
Die Züge der Nord-Ostsee-Bahn führen einen manuelle Rampe mit, um
Rollstuhlfahrern auch an Haltepunkten, die noch nicht über höhere Bahnsteige
verfügen, ein sicheres Ein- und Aussteigen zu ermöglichen. Die Rampe wird
vom Kundenbetreuer bedient und daher muss der Fahrtwunsch in diesen Fällen
rechtzeitig vor Fahrtbeginn über die Kunden-Hotline der NOB (0180) – 10 180
11 angemeldet werden.
Lagepläne aller VRK-Bahnhöfe
Im Internet gibt es unter der Überschrift "Mobilität
für alle" eine Übersicht über die Ausstattung aller Bahnhöfe in
Schleswig-Holstein und Hamburg mit Lageplänen von Gleisen, Unterführungen
und Automaten sowie Fotos. So können Fahrgäste sich schon vorher über die
örtlichen Gegebenheiten und Hürden informieren. Den Link finden Sie hier:
www.geofox.de/mm/index.html.
Die gemeinsame Broschüre von LVS Schleswig-Holstein und HVV zum Thema
"Mobilität für alle" können Sie übrigens unter
www.stationsbuero.de bestellen.
Fähre
Fahrten mit den Fähren der
Schlepp- und Fährgesellschaft Kiel mbH sind aufgrund der Bauart der Fähren
leider nur eingeschränkt für körperbehinderte Fahrgäste möglich. Bitte
beachten Sie dies, wenn Ihre Rollstühle die üblichen Maße überschreiten.
Bisher sind folgende Anleger behindertengerecht ausgebaut:
-
Bahnhofsbrücke,
-
Seegartenbrücke,
-
Dietrichsdorfer Brücke,
-
Neumühlener Brücke,
-
Falckensteiner Brücke,
-
Laboer Brücke und
-
Strander Brücke.
Weitere Fragen?
Für weitere offene Fragen
stehen Ihnen die am Verkehrsverbund beteiligten Unternehmen
selbstverständlich gern zur Seite. Bitte wenden Sie sich jeweils an das
Unternehmen, mit dem Sie die Fahrt durchführen wollen. Die Adressen finden
Sie in der Rubrik
"Kontakt".
|